Rechtsprechung
   KG, 03.03.2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6011
KG, 03.03.2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) (https://dejure.org/2023,6011)
KG, Entscheidung vom 03.03.2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) (https://dejure.org/2023,6011)
KG, Entscheidung vom 03. März 2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) (https://dejure.org/2023,6011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln, Bewährungswiderruf

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 1 S 1 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 331 Abs 1 StPO
    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt; Verschlechterungsverbot und nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafe: Erörterung eines Bewährungswiderrufs - Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 479
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 358/16

    Nachträgliches Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafe und Einzelgeldstrafe

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Zwar mag eine Freiheitsstrafe im Verhältnis zur Geldstrafe grundsätzlich als das schwerere Übel anzusehen sein und die mit einer Erhöhung der Freiheitsstrafe verbundene Einbeziehung einer Geldstrafe regelmäßig zu einer Verschlechterung gegenüber dem Rechtszustand vor der Bildung der Gesamtstrafe führen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87 - und vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16 -, Senat, Beschluss vom 17. April 2020 - (3) 161 Ss 32/20 (17/20), alle juris).

    Aber dies gilt nicht ausnahmslos (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, a.a.O. juris).

    (Etwas Anderes kann gelten, wenn die Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung feststellt, dass der Angeklagte wirtschaftlich nicht (mehr) in der Lage ist, die Geldstrafe zu begleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, a.a.O.) oder sie durch freie Arbeit abzuleisten.

  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Dies ergibt sich auch daraus, dass die geringe Menge an Buprenorphin im Sinne des § 29 Abs. 5 BtMG bei 1-3 Konsumeinheiten Subutex liegt (vgl. Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, 10. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1659; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1680) und die nicht geringe Menge bei einem Wirkstoffgehalt von 416, 67 mg Buprenorphin liegt (vgl. BGH NJW 2007, 2054).

    Auch unter Annahme der höchsten am Arzneimarkt erhältlichen Dosis von 8 mg Buprenorphin pro Subutex-Tablette (vgl. BGH NJW 2007, 2054) übersteigt der Wirkstoffgehalt 104 mg Buprenorphin nicht.

  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    (1) Im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB und den Strafzweck der Resozialisierung ist der Umstand drohenden Bewährungswiderrufs regelmäßig zu erörtern, wenn auf Grund eines möglichen Widerrufs die gesamte Länge der zu verbüßenden Haft diejenige der neu verhängten Strafe beträchtlich übersteigt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) -, juris m.w.V.).

    Eine Erörterung oder gar strafmildernde Bewertung eines möglicherweise drohenden Bewährungswiderrufs kann jedoch im Einzelfall dann unterbleiben, wenn ein übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel namentlich aus spezialpräventiven Gründen nicht naheliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022, a.a.O.; OLG Hamburg NStZ-RR 2017, 72), etwa bei Intensiv- oder Serientätern, bei hoher Rückfallgeschwindigkeit oder bei einer Tat kurz nach der Haftentlassung, nachdem die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03. August 2021 - 2 StR 129/20 -, juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2022 a.a.O.).

  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07

    Steuerhinterziehung; fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen.
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 136/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Verbot der Verschlechterung bzw.

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Der Senat weist darauf hin, dass das zur Entscheidung berufene Gericht zu bedenken hat, dass für die Gesamtstrafenbildung der Vollstreckungsstand der im Jahr 2021 verhängten Geldstrafe zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (20. September 2022) maßgebend ist (vgl. BGH StV 2019, 90).
  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 164/70

    Anrechnung von Untersuchungshaft bei zweimaliger Verurteilung - Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen.
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15

    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen.
  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    In einem solchen Fall hat der Angeklagte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen schützenswerten Vorteil durch das Amtsgericht erlangt und das Verschlechterungsverbot steht der Entscheidung des Berufungsgerichts über die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nicht entgegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29. November 2021 - 2 Ss 132/21 -, juris).
  • BGH, 23.04.2014 - 5 StR 166/14

    Ermessen des Gerichts bei der Anrechnung von Zahlungen auf eine einbezogene

    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    Auch wenn die genaue Berechnung der anzurechnenden Zahlungen der Strafvollstreckungsbehörde obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 166/14 -, juris), gibt der Vollstreckungsstand dem Tatgericht Auskunft darüber, ob es zu einem (erheblichen) "Anrechnungsüberhang" gekommen ist, so dass sich dadurch die konkret zu verbüßende Freiheitsstrafe des Angeklagten deutlich verkürzt.
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 11.09.2023 - 10/23
    Auszug aus KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22
    b) Der Mangel entzieht des Weiteren der für sich genommen nicht zu beanstandenden Bewährungsentscheidung den Boden, so dass auch über diese neu zu befinden sein wird (vgl. KG, Beschluss vom 8. Februar 2023 - (1) 121 Ss 10/23 (4/23) -).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

  • BGH, 19.01.2012 - 3 StR 413/11

    Strafzumessung (ausdrückliche Erörterung bereits erwähnter Umstände; Beseitigung

  • BGH, 22.11.1995 - 3 StR 478/95

    Strafzumessung - Notar - Grundstücksgeschäfte - Untreue

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens;

  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 117/22

    Bestimmung von Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und Schuld des Täters durch

  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche

  • BGH, 03.08.2021 - 2 StR 129/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

  • RG, 03.01.1912 - V 322/11

    Ehrenfragen einer Studentenverbindung

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2023 - 1 Ss 23/23

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Wirksamkeit, BtM-Belikt

    4 St 18/90">NStZ 1990, 395; KG Berlin, Beschluss vom 3. März 2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 2018 - III-4 RVs 150/18 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 25. September 2017 - 2 Ss 104/17 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 21 März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) - und vom 29. Januar 2019 - Ss 114/2018 (64/18) -, juris; Patzak in: Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rdnr. 212).

    Dies kann insbesondere bei Kleinstmengen der Fall sein, da der Schuldgehalt der Tat bei solchen Delikten durch die Qualität des Rauschgifts nicht wesentlich geprägt wird (vgl. BGH NStZ-RR 2022, 250; KG Berlin, Beschluss vom 3. März 2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) -, juris).

  • OLG Celle, 04.04.2024 - 2 ORs 17/24

    Wirkstoffgehalt; Kleinstmenge; Zur Frage der Erforderlichkeit von Feststellungen

    Im Übrigen hat zuletzt auch das Kammergericht Berlin ( Beschluss vom 3. März 2023 - (3) 161 Ss 212/22 (73/22) -, juris) in einem Fall, bei dem der Angeklagte nach den Feststellungen eine Tablette Subutex für 10,- EUR verkauft und im Übrigen 12 weitere Subutex-Tabletten bei sich geführt hatte, um auch diese gewinnbringend an weitere Abnehmer zu veräußern, eine "Kleinstmenge" im o.g. Sinne angenommen, obwohl der Grenzwert der geringen Menge i.S.d. § 29 Abs. 5 BtMG überschritten war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht